Ratgeber Förderprogramme

Geld für anspruchsvolle IT-Projekte

20.07.2009
Von Thomas  Kopka

Welche Kosten werden erstattet?

Die Zuschüsse fließen über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Die Höhe der Förderung ist unterschiedlich. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erstattet das Ministerium bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zahlt der Staat bis zu 100 Prozent der Ausgaben.

Als zuwendungsfähige Kosten gelten

  • die Personal- und Personalnebenkosten,

  • die Sachkosten,

  • die Reisekosten,

  • Kosten für Unteraufträge,

  • sonstige Kosten und

  • die anteiligen Allgemeinkosten.

Die Allgemeinkosten können kleine und mittlere Unternehmen mittels Einzelnachweis belegen. Alternativ dazu zahlt das Ministerium pauschal 120 Prozent der direkten Kosten. Die direkten Kosten sind alle oben aufgezählten Ausgaben mit Ausnahme der Kosten für Unteraufträge.

Bei Misserfolg Geld zurück?

Den geförderten Firmen droht kein finanzielles Desaster, wenn das angestrebte Projekt nicht das gewünschte Ergebnis bringt. Soweit die erhaltenen Finanzmittel ordentlich abgerechnet wurden und das Unternehmen nachweislich die Entwicklungsarbeiten betrieben hat, kann es das Geld behalten. Allerdings gilt auch: Wer den geplanten Zeitplan verfehlt, kann kaum auf eine staatlich finanzierte Verlängerung hoffen.

Fördergelder für den Mittelstand

Dieser Artikel über das Förderprogramm "KMU Innovativ" ist Teil der Serie "Ratgeber: Förderprogramme für den Mittelstand". Bereits erschienen ist ein einleitender Text über die Förderprogramme von EU, Bund und Ländern ("So kommen Mittelständler an Subventionen").

Im Rahmen der Serie stellen wir Ihnen folgende Programme vor:

- Zentral-Initiative Mittelstand (bereits erschienen);

- KfW-Förderkredite;

- Förderprogramme der Länder;

- Förderung der Europäischen Union (EU).

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