CRM und die gesetzlichen Hürden

Kundenservice versus Datenschutz

24.08.2010
Von Elena Baeder

Was ist "vermutetes Interesse"?

Verbraucher dürfen nicht unzumutbar belästigt werden. Anrufe bei Personen, die noch keine Kunden sind, sind daher nur erlaubt, wenn diese vorher ausdrücklich oder stillschweigend eingewilligt haben. Im B2B-Bereich ist Telefonwerbung bei konkludenter oder mutmaßlicher Einwilligung erlaubt, das heißt, wenn es Anhaltspunkte für ein Interesse gibt. Doch dabei bewegen sich Werbetreibende oft in einer Grauzone. Wann ein solches "vermutetes Interesse" vorliegt, wird vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert. Diese Aufgabe übernimmt im Streitfall die Rechtsprechung.

Quelle: Fotolia.com, A. d'Agostino
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Foto: Fotolia.com/Alfonso d'Agostino

Die Ansprache muss grundsätzlich transparent sein. Der Gesetzgeber verbietet sowohl im Kontakt zu Verbrauchern als auch zu Firmenkunden die Rufnummernunterdrückung. Die angezeigte Nummer muss nicht die des Auftraggebers sein. Die des Call-Centers reicht aus. Werbung per Telefax bedarf dagegen immer der vorherigen Zustimmung des Empfängers, unabhängig davon, ob der Adressat Privat- oder Geschäftskunde ist.

Sonderfälle E-Mail und SMS

Unter dem Begriff "elektronische Post" fasst der Gesetzgeber E-Mails, SMS und MMS zusammen. Für die Kontaktaufnahme muss eine ausdrückliche Einwilligung des Privat- und Geschäftskunden vorliegen. Doch es gibt eine Ausnahme: Haben Unternehmen die Kontaktdaten im Rahmen eines früheren Verkaufs erhalten, können sie die Informationen nutzen, um für ähnliche Produkte und Dienstleistungen zu werben. Auch hier müssen Werbetreibende den Adressaten sowohl bei der Datenerhebung als auch bei jeder Nutzung darauf hinweisen, dass er der weiteren Verwendung jederzeit widersprechen kann. Die gesetzlichen Details zu Telefon-Marketing und elektronischer Werbung regelt unter anderem der Paragraf 7 des UWG. (jha)

Tipps für rechtssicheres CRM

• Jedem Mitarbeiter, der mit persönlichen Daten arbeitet, sollte die Gesetzeslage bekannt sein. Die Regelungen sollten zudem in das CRM-System integriert werden.

• Verwenden Sie ausschließlich geprüftes, sicheres Adressmaterial. Analysieren Sie auch die Zulässigkeit vorhandener, eigener Datensätze.

• Informieren Sie sich über die Widerspruchsrechte der Adressaten und regeln Sie im Unternehmen, wie Sie mit Widerspruch umgehen.

• Schaffen Sie Klarheit über die Folgen und entwickeln Sie ein Krisen-Management für den Ernstfall.